Honorar – Zu den Kosten einer TCM-Behandlung
Kostenerstattung durch die Krankenversicherung
In meiner TCM-Praxis in München werden alle Patienten behandelt. Egal, ob gesetzlich oder privat versichert und es ist keinerlei Verordnung der Behandlung durch einen Arzt nötig.
Aufgrund der oft dürftigen Kostenübernahme der Traditionellen Chinesischen Medizin durch die gesetzlichen Krankenkassen sind die therapeutischen Leistungen in meiner Praxis oftmals reine Privatleistungen. Siehe hierzu „Kostenerstattung durch die Krankenversicherung“ im unteren Abschnitt.
Die Kosten für die TCM-Behandlungen werden in Anlehnung an die Gebührenordnung (GebüH) für Heilpraktiker abgerechnet.
Bei selbst zahlenden Patienten wird nach Vereinbarung eine Pauschale berechnet.
Ab einem bestimmten Betrag können die Kosten der Behandlung oftmals über die Steuererklärung als „Gesundheitserhaltung“ eingereicht werden. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.
Abhängig von dem Schweregrad und Kombination der Behandlungen werden die Kosten mit Ihnen vor Therapie-Beginn besprochen. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein und die Therapie kann jederzeit abgebrochen werden.
Hausbesuche sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hierfür wird eine Anfahrtspauschale berechet, abhängig nach Entfernung zum Termin. Gerne biete ich Hausbesuche an, da ich selbstverständlich auch älteren sowie gehbehinderten Patienten eine TCM-Behandlung ermöglichen wollen. Natürlich können Hausbesuche auch bei Beschwerden wie z.B. Hexenschuss, Bandscheibenvorfall, Ischiasbeschwerden oder einer Depression hilfreich sein.
Telefonische TCM-Beratung
Für fernmündliche TCM-Beratung wird ebenfalls eine Pauschale vereinbart, die im 30 Miutentakt abgerechnet wird.
Diese Beratung erfolgt nur nach Absprache und vorheriger Terminvereinbarung.
Kostenerstattung durch die Krankenversicherung – Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Die therapeutischen Leistungen in meiner TCM-Praxis sind oftmals Privatleistungen, die in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. In Einzelfällen werden anteilig Kosten erstattet. Bitte fragen Sie für weitere Informationen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach.
Die Privaten (Zusatz-)Versicherungen übernehmen die Kosten zu einem gewissen Satz, so auch die Beihilfe. Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag (ggf. durch persönliche Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft) ob die vorgesehenen Behandlungen bei Ihrer Kasse anerkannt sind und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt.
Wichtig: Bitte Fragen Sie nach Heilpraktiker-Leistungen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung bitte vor Beginn der Therapie. Eine Nicht- oder Teilerstattung hat keinen Einfluss auf die Begleichung der von mir gestellten Honorarforderung.
Die Rechnungsstellung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und kann bei Privaten Krankenversicherungen eingereicht werden.
Die Kosten sind – unabhängig von der Erstattungshöhe durch Ihre Private (Zusatz-) Krankenkasse – stets unmittelbar nach der jeweiligen Behandlung in bar oder via EC zu begleichen.
In Ausnahmefällen können Absprachen getroffen werden.